Dabei räumte Kabis vor allem mit einigen populären Irrtümern auf, die in der Debatte um den aktuellen Flüchtlingsstrom kursieren. So erklärte der Anwalt, dass Deutschland trotz der oft zitierten Drittstaaten-Regelung das Asylverfahren auch für Flüchtlinge, die über sichere Drittstaaten eingereist sind, durchführen müsse. Denn die für eine Anwendung des sogenannten Dublin 3-Abkommens nötige Rückführung in den ersten europäischen Aufnahmestaat innerhalb einer Frist von sechs Monaten ist zurzeit nicht durchführbar. Deshalb ist Deutschland durch die EU-Gesetzgebung verpflichtet, auch die Asylberechtigung von Flüchtlingen zu prüfen, die zum Beispiel aus Österreich einreisen.
Auch die Forderung nach Schnellverfahren zur Bewältigung der Antragsflut sei nicht mit geltendem Recht vereinbar, erfuhren die Caritas-Delegierten im Katharinentreff. So müssen Asylanträge zwingend persönlich gestellt werden - und das führt angesichts der Menge zu im Augenblick unabsehbaren Wartezeiten.
Der Caritasverband will auch künftig zu Veranstaltungen einladen, in denen Anwälte wie Manuel Kabis das komplizierte Asylrecht erhellen, um vor allem die vielen ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer in ihren Bemühungen zu unterstützen.